Drucken

Asbestrückbau20150916 121953

Aufgrund seiner guten physikalischen Eigenschaften und des günstigen Preises wurden Asbestfasern bis in die späten 80er Jahre in vielen Produkten verarbeitet - unter anderem auch in Dachwellplatten und Fassadenverkleidungen. 

Da die Asbestfaser jedoch hochgradig gesundheitsgefährdend ist und schwerste Lungenkrankheiten auslösen kann, wurde die Herstellung und Verwendung 1993 in Deutschland verboten.

Dennoch sind nach wir vor in sehr vielen älteren Gebäuden asbesthaltige Materialien verbaut, da Asbest, so lange es im Baustoff gebunden ist noch keine direkte Gefahr darstellt. Die Probleme entstehen erst, wenn z.b. die asbesthaltigen Faserzementplatten auf dem Dach oder an der Fassade beschädigt sind und ersetzt werden müssen. Ebenfalls problematisch sind natürlich eventuell anstehende Sanierungen, oder auch nur der Einbau eines Dachfensters oder einer Gaube, da die Bearbeitung von asbesthaltigen Stoffen wie etwa Sägen oder Schleifen verboten sind. Einmal entfernete asbesthaltige Bauteile dürfen nicht wieder eingebaut werden. Auch ist es untersagt, auf einem "Asbestdach" eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage zu montieren.  

Der Rückbau und die Entsorgung asbesthaltiger Baustoffe erfordern bestimmte Schutzmaßnahmen (TRGS 519) und dürfen nur von Firmen mit der nötigen Qualifikation ( "Asbestschein") durchgeführt werden.

Als Inhaber dieser Zusatzausbildung können wir Sie fachgerecht und vorschriftsgemäß von Ihren Altlasten befreien.